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Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Allgemeine Geschäfts Bedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GeoAdventure-Tours Ltd. (Download AGB)

  1. 1. Abschluss des Reisevertrages und Bezahlung

  2. 1.1. Zustandekommen des Reisevertrages

    Durch die Anmeldung zur Reise (Buchung) kommt ein Reisevertrag zwischen dem Kunden und GeoAdventure-Tours zustande. Basis des Vertrages ist das ausgeschriebene Angebot von GeoAdventure-Tours. Der unterzeichnende Kunde übernimmt bei Vertragsabschluß auch alle Vertragspflichten der von ihm angemeldeten Mitreisenden.

  3. 1.2. Buchung

    Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Der Reiseveranstalter bestätigt jeden Buchungseingang unverzüglich per E-Mail (in Ausnahmefällen auch per Fax oder postalisch).

  4. 1.3. Sicherungsschein und Zahlungsbedingungen

    Alle Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde.

    Nach Abschluss der rechtsverbindlichen Buchung übermittelt GeoAdventure-Tours dem Kunden den/die entsprechende(n) Sicherungsschein(e) und stellt eine Rechnung über 20% des Reisepreises. Die Zahlung des Restbetrages wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig.

  5. 1.4. Mahnung und Vertragskündigung

    Wird die Anzahlung und / oder die Restzahlung des Reisebetrages nicht in der auf der Rechnung angegebenen Frist (i.d. Regel 7 Tage) erbracht, so kann GeoAdventure-Tours nach einer entsprechenden Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurücktreten und dem Kunden die Reiserücktrittskosten (vgl. 2.5) in Rechnung stellen.

  6. 1.5. Reiseunterlagen

    Die Reiseunterlagen werden 2 Wochen vor Reisebeginn angefertigt und dem Kunden nach Eingang der Restzahlung zugesendet.

  7. 1.6. Reiseanforderungen

    GeoAdventure-Tours bemüht sich die Angaben zu körperlichen, konditionellen und altersmäßigen Anforderungen der Reisen nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen. GeoAdventure-Tours übernimmt jedoch keine Gewähr für diese Angaben, da diese immer subjektiven Kriterien unterworfen sind und durch äußere Einflüsse (z.B. Wetterbedingungen) beeinflusst werden können.

    Die Reisen der GeoAdventure-Tours haben eine hohe Outdoor-Komponente. Daher ist geeignete Kleidung (Wanderschuhe, Regenschutz, etc.) und Material (Treckingrad in entsprechendem Zustand, Kanu, etc.) erforderlich. GeoAdventure-Tours übernimmt keine Gewähr für Unzulänglichkeiten, die durch falsche Ausstattung verursacht werden.

  8. 1.7. Abänderung des Reisevertrages durch Dritte

    Kein Dienstleister (z.B. Hotel, Busunternehmen) ist bevollmächtigt mit dem Kunden Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu erteilen oder Inhalte zuzusichern, die nicht im Reisevertrag vereinbart wurden oder diesen abändern würden.

  9. 1.8. Prospekte und Beschreibungen, die nicht von GeoAdventure-Tours herausgeben werden

    Alle Prospekte und Beschreibungen für Einzelleistungen der GeoAdventure-Tours (z.B. Hotel, Bus, Besichtigungsort), die nicht von GeoAdventure-Tours herausgegebnen wurden, sind kein Bestandteil des Reisevertrages und daher für GeoAdventure-Tours nicht verbindlich. Ausnahme: Sie werden ausdrücklich zum Bestandteil der Reisebeschreibung erhoben.

  10. 2. Leistungen, Leistungsänderungen, Reiserücktritt, Vertragskündigung

  11. 2.1. Leistungen

    Die von GeoAdventure-Tours zu erbringenden Leistungen sind der Anmeldebestätigung und dem Angebot zu entnehmen. Dies gilt insbesondere für An- und Abreise, Halb- oder Vollpension sowie das Tagesprogramm.

  12. 2.2. Leistungsänderungen

    GeoAdventure-Tours ist bemüht alle Reiseinformationen (im Angebot und in den Reiseunterlagen) stets aktuell zu halten. Trotzdem können sich Änderungen ergeben, für die GeoAdventure-Tours keine Gewähr übernimmt.

    Über wesentliche Leistungsänderungen wird GeoAdventure-Tours den Kunden unverzüglich informieren.

  13. 2.3. Reiserücktritt durch Leistungsänderung

    Sollte die Änderung der Reiseleistung erheblich sein, so kann der Kunde unentgeltlich innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Änderungsinformation vom Reisevertrag zurücktreten.

  14. 2.4. Reiserücktritt durch den Kunden

    Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Der Kunde muss seinen Reiserücktritt GeoAdventure-Tours schriftlich übermitteln. Er erhält umgehend eine schriftliche Bestätigung mit Eingangsvermerk der Stornierung. GeoAdventure-Tours verliert in diesem Fall ihren Anspruch auf den Reisepreis des Kunden.

  15. 2.5. Entschädigung bei Reiserücktritt

    GeoAdventure-Tours behält sich vor, bei Reiserücktritt eines Kunden eine angemessene Aufwandsentschädigung für die bis dato erfolgten Leistungen zu verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis und ist im Detail nachfolgender Liste zu entnehmen:

    • bis 42 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
    • ab dem 41. bis 14. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
    • ab dem 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises,
    • ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises,
    • am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 100% des Reisepreises.
  16. 2.6. Reisestornierung bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl

    Die meisten Reisen von GeoAdventure-Tours haben eine Mindestteilnehmerzahl. Diese wird im Angebot ausgeschrieben. Sollte diese Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, so behält sich GeoAdventure-Tours vor, die Reise bis 21 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Der Kunde erhält in diesem Fall seinen bis dahin eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück überwiesen. In Absprache mit dem Kunden bietet die GeoAdventure-Tours einen Gutschein für eine alternative Reise an, die um 10 % rabattiert wird (Basis ist der Reisepreis der Alternativreise).

  17. 2.7. Kündigung des Reisevertrages durch Fehlverhalten des Kunden

    GeoAdventure-Tours behält sich vor, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn sich ein Teilnehmer trotz Abmahnung vertragswidrig verhält oder die Reise nachhaltig stört. In diesem Fall behält GeoAdventure-Tours das Recht auf die Einbehaltung des Reisepreises, jedoch abzüglich der tatsächlich ersparten Aufwendungen.

  18. 2.8. Reiserücktritt bei höherer Gewalt

    Bei Erschwerung, Beeinträchtigung oder Gefährdung der Reise durch höhere Gewalt können sowohl GeoAdventure-Tours als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Die Mehrkosten der Rückbeförderung werden von beiden Parteien zur Hälfte getragen; alle anderen Kosten trägt der Kunde.

  19. 3. Umbuchungen und Vertragsübertragung

  20. 3.1 Umbuchungen

    Nach Vertragsabschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf die Änderung der Reiseleistungen, des Termins, des Reiseziels oder anderer Vertragsbestandteile. Kommt GeoAdventure-Tours dennoch dem Wunsch des Kunden auf Änderung einer der im Angebot festgesetzten Parameter nach, so wird dem Kunden ein Umbuchungsbetrag in Rechnung gestellt. Die Höhe des Umbuchungsbetrages richtet sich nach der Art und dem Zeitpunkt der Umbuchung (jedoch mind. 50,- EUR/Person) und wird dem Kunden mitgeteilt. Vor Ausführung der Umbuchung bestätigt der Kunde schriftlich die Übernahme des Umbuchungsbetrages.

  21. 3.2. Benennung einer Ersatzperson

    Der Kunde kann zum Reiseantritt schriftlich eine Ersatzperson benennen, die anstatt seiner die im Reisevertrag festgesetzten Rechte und Pflichten wahrnimmt. Mehrkosten, die durch die Änderung des Teilnehmers entstehen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der ursprünglich angemeldete Kunde trägt dafür Sorge, dass die Ersatzperson alle notwendigen Unterlagen – insbesondere den Sicherungsschein – erhält. Ebenso besteht für den Kunden eine Informationspflicht über die Art der Reise – insbesondere die mit der Reise verbundene Aktivitätskomponente.

  22. 3.3. Haftung bei Benennung einer Ersatzperson

    Bei Benennung einer Ersatzperson haftet sowohl der ursprüngliche Teilnehmer als auch die Ersatzperson für die Begleichung des Reisepreises und der durch die die Änderung erfolgten Kosten.

  23. 3.4. Ablehnung einer Ersatzperson

    Sollte die benannte Ersatzperson wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften oder wegen der besonderen Erfordernisse der Reise als Teilnehmer nicht in Frage kommen, so kann GeoAdventure-Tours die Benennung einer Ersatzperson ablehnen.

  24. 4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

    Sollte ein Kunde Teile der ihm angebotenen Leistungen nicht annehmen, obwohl diese ihm ordnungsgemäß angeboten und auch durchgeführt wurden, so hat der Kunde keinen Anspruch auf eine finanzielle oder anders geartete Erstattung dieser Leistungen.

  25. 5. Obliegenheiten des Kunden

  26. 5.1 Mängelanzeige

    Der Kunde ist verpflichtet jeden Mangel am nicht vertragsgemäßen Ablauf der Reise unverzüglich dem Reiseleiter vor Ort anzuzeigen, damit GeoAdventure-Tours Abhilfe schaffen kann. Im Nachhinein angezeigte Mängel werden bei einer möglichen Minderung des Reisepreises nicht berücksichtigt. Der Kunde hat nach Anzeige der Mängel GeoAdventure-Tours eine angemessene Frist zur Mängelbehebung zu gewähren.

  27. 5.2. Verweigerung der Mängelbehebung

    GeoAdventure-Tours kann die Behebung von Mängeln ablehnen, wenn dies einen unverhältnismäßig großen Aufwand darstellen sollte.

  28. 5.3. Kündigung wegen Mangel

    Eine sofortige Kündigung des Vertrages (ohne Fristsetzung zur Mängelbehebung) ist nur dann möglich, wenn GeoAdventure-Tours die Abhilfe verweigert, diese unmöglich sein sollte oder die sofortige Kündigung durch einen wichtigen Grund des Kunden notwendig sein sollte. Dieser Grund muss offensichtlich und von GeoAdventure-Tours zu erkennen sein.

  29. 5.4 Reiseunterlagen

    Der Kunde hat GeoAdventure-Tours unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Bahnticket) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

  30. 5.5. Schadensminderungspflicht

    Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

  31. 6. Beschränkung der Haftung

  32. 6.1. Haftungsausschluss bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

    GeoAdventure-Tours haftet für alle Schäden, die kein Körperschaden sind, mit max. dem dreifachen Reisepreis nur dann, wenn der Reisende den Schaden nicht vorsätzlich und / oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und wenn der Schaden offensichtlich durch das Verschulden eines Leistungsträgers entstanden ist. Die Haftungshöchstsumme des dreifachen Reisepreises gilt jeweils pro Reisenden und Reise.

  33. 6.2. Haftungsausschluss für Leistungen Dritter

    GeoAdventure-Tours haftet nicht für Leistungsminderungen, Personen- oder Sachschäden, die durch einen Dienstleister als Fremdleistung erbracht werden, sofern diese im Reiseangebot als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet worden sind.

  34. 6.3. Haftung

    GeoAdventure-Tours haftet für:

    • a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten.
    • b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
  35. 7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

    Der Kunde hat jeden Anspruch wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung bis spätestens 1 Monat nach Reiserückkehr GeoAdventure-Tours schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

  36. 8. Datenschutz

    Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet.

  37. 9. Rechtswahl und Gerichtsstand

    Das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen GeoAdventure-Tours und dem Kunden unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

    Der Gerichtstand ist Dortmund.

  38. 10. Salvatorische Klausel

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

  39. 11. Veranstalterangaben

    GeoAdventure-Tours Ltd.
    Jüngststr. 43
    59368 Werne an der Lippe

    Telefon: +49 (0) 2389-928 868 20
    Telefax: +49 (0) 2389-928 868 9

    E-Mail: info@geoadventure-tours.de
    Web: www.geoadventure-tours.de

    Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:

    Dr. Bodo Bernsdorf
    Susanne Bernsdorf
    Christiane Hering